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Autobahnvignette Schweiz
Autobahnvignette für die Schweiz, Bild: BrunoK1 / shutterstock

Mit dem Auto durch die Schweiz – Tipps für Urlauber und Durchreisende

Die Schweiz lockt mit wunderschönen Alpenlandschaften, köstlicher Schokolade und weltbekannten Luxus-Uhren. Wer einen Urlaub im Land der Eidgenossen geplant hat, sollte sich vorher aber unbedingt mit den Regelungen auf den schweizerischen Straßen vertraut machen.

Die Autobahnnutzung ist in der Schweiz nur mit Vignette möglich

Die Schweiz erhebt für die Nutzung ihrer Autobahnen eine Mautgebühr, die mit dem Kauf einer Vignette beglichen wird. Früher waren ausnahmslos Klebeetiketten erhältlich. Seit dem 01.08.2023 stehen aber auch digitale E-Vignetten zur Verfügung. Das vereinfacht die Planung enorm. Anstatt unterwegs anzuhalten, um die Mautgebühr zu zahlen und den kleinen Aufkleber zu erwerben, können Urlauber die E-Vignette einfach online kaufen. Sie ist für Pkw, Wohnmobile, Camper und Lieferwagen bis 3,5 Tonnen zugelassenes Gesamtgewicht geeignet. Für Fahrzeuge, die darüber liegen, muss eine Schwerverkehrsabgabe gezahlt werden. Die Vignette ist für ein Jahr gültig und kann anschließend verlängert werden. Wer regelmäßig in die Schweiz fährt oder sie als Durchfahrtsland nutzt, kann sich für eine automatische Verlängerung entscheiden.

Tempolimits in der Schweiz können abweichen

Reisende, die mit einem Pkw oder einem leichten Wohnmobil unterwegs sind, dürfen innerorts genauso wie in Deutschland maximal 50 km/h fahren. Außerorts gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h. Auf Schnellstraßen sind 100 km/h zugelassen. Anders als in Deutschland gibt es in der Schweiz keine Autobahnabschnitte ohne Geschwindigkeitsbegrenzung. Mehr als 120 km/h sind nicht erlaubt. Gegebenenfalls kann die zugelassene Geschwindigkeit auch darunter liegen. Bei Verstößen gegen das Tempolimit ist mit Bußgeldern zu rechnen. Diese sollten unbedingt beglichen werden, da es sonst zu Strafverfahren oder einem Fahrverbot in der Schweiz kommen kann.

Besondere Vorfahrtsregelungen beachten

Die Vorfahrtsregelungen tragen maßgeblich zur Verkehrssicherheit bei. Deswegen sollten sich Urlauber vor der Reise unbedingt über die Situation im Zielland informieren. Aufgrund der hohen Höhenunterschiede gibt es in der Schweiz eine Sonderregelung für Bergstraßen: Das Fahrzeug, das nach oben fährt, hat Vorfahrt. Gleichzeitig haben aber besonders schwere Fahrzeuge vor leichteren Vorrang – und zwar unabhängig davon, ob sie aufwärts oder abwärts fahren.

Immer mit Licht fahren

In der Schweiz gilt für alle Motorfahrzeuge Lichtpflicht, und zwar zu jeder Tageszeit. Zulässig sind das Tagfahrlicht und das Abblendlicht. Auf diese Weise soll eine bessere Sichtbarkeit gewährleistet werden. Zuwiderhandlungen werden mit entsprechenden Bußgeldern geahndet. Üblicherweise gehen beim Tagfahrlicht nur die vorderen Scheinwerfer an. Das Rücklicht bleibt dunkel. Bei Fahrten durch einen Tunnel oder bei schlechten Witterungsverhältnissen muss deswegen trotzdem immer das Abblendlicht eingeschaltet werden.

Parken mit Farbcodierung

Das Parken in der Schweiz ist innerorts nach sogenannten Zonen organisiert. In der blauen Zone ist kostenfreies Parken für eine Stunde möglich. Allerdings muss eine Parkscheibe verwendet werden. Gebührenpflichtig sind Parkplätze in der weißen Zone. Der gelbe Parkbereich ist hingegen für bestimmte Fahrzeuge reserviert. Anhand der Farbcodierung lässt sich leicht erkennen, zu welcher Zone der Parkplatz gehört. Halte- und Parkverbot werden nicht mit Schildern, sondern mit Linien am Fahrbahnrand markiert. Eine von Kreuzen unterbrochene Linie zeigt ein Parkverbot an. Ist die Linie durchgezogen, gilt ein Halteverbot.

Auf sicheres Fahren am Berg achten

Das wunderschöne Panorama der Schweiz zeigt sich vor allem bei Fahrten über die Pässe. Hier sollte jedoch nicht nur die Landschaft bewundert, sondern auch vermehrt auf die Sicherheit geachtet werden. Das gilt gerade bei Urlauben mit schweren Fahrzeugen wie Wohnmobilen. Vorsichtiges und vorausschauendes Fahren mit reduzierter Geschwindigkeit versteht sich von selbst. Um ein Überhitzen der Bremsen zu verhindern, ist außerdem die Nutzung der Motorbremse ratsam. Wenn es dennoch zu einem unangenehmen Geruch kommt, der vermuten lässt, dass die Bremsen nicht mehr mitmachen, sollte unbedingt eine Zwangspause eingelegt werden.