Endlich Ferien! Wir wissen alle: Der Beginn eines Urlaubs ist auch immer ein wenig mit Stress verbunden. Gerade wenn man mit Kindern reist sind die Urlaubsvorbereitungen inkl. Kofferpacken eine kleine Herausforderung. Endlich am Flughafen angekommen ist es dann umso ärgerlicher wenn das Flugzeug auch noch Verspätung hat. Oftmals haben Sie jedoch Anspruch auf eine Entschädigung – die ihre Urlaubskasse schnell ein wenig füllen kann.
Wann besteht ein Anspruch auf Schadensersatz? Nur bei annulierten Flügen oder auch bei Flugverspätung?
Wenn Ihr Flug aufgrund eines Verschuldens der Airline verspätet abhebt besteht schon bei einer Verzögerung um zwei Stunden das Recht auf kostenlose Verpflegung (Snacks und Getränke) durch die Airline. Eine finanzielle Entschädigung muss die Fluglinie bei einer Verspätung um drei Stunden leisten. Rechtlich geregelt ist dies seit dem 11. Februar 2004 im EU-Fluggastrecht 261/2004 „Entschädigungen bei Flugverspätungen“. Voraussetzung ist, dass der Flug entweder in der EU gestartet (betrifft alle Airlines) oder in der Europäischen Union gelandet (betrifft Airlines mit Sitz in der EU) ist.
Mein Flug hat Verspätung: Wie gehe ich am besten vor? Wie kann ich prüfen ob ich einen Anspruch auf Entschädigung habe?
Bei einer Flugverspätung ist es wichtig zu prüfen ob ein Anspruch auf Entschädigung vorliegt. Ganz wichtig: Passagiere haben bis zu drei Jahre Zeit Ihre Rechte geltend zu machen. Bevor Sie also überhastet den eventuell angebotenen Gutschein Ihrer Fluglinie akzeptieren und ihn so über eine Verzichtserklärung von seiner finanziellen Entschädigungsleistung befreien, sollten Sie kühlen Kopf bewahren.
Eine kleine Checkliste
- Lassen Sie sich von der Airline den Grund der Verspätung schriftlich bestätigen
- Sammeln Sie Beweise für die Flugverspätung (z.B. Ausgegebene Verzehrgutscheine)
- Hat Ihr Flug mehr als zwei Stunden Verspätung fordern Sie Ihr Recht auf Versorgungsleistungen ein
- Anspruch auf Schadensersatz prüfen im Fall einer Flugverspätung
Beim letzten Punkt erhalten Passagiere Unterstützung durch den Online-Anbieter Flightright. Hier haben Sie über ein Online-Formular die Möglichkeit Ihren ausgefallenen Flug zu suchen und die Entschädigungsansprüche innerhalb von wenigen Minuten kostenlos zu überprüfen. Die Reiserechtsexperten von Flightright übernehmen dann – im Falle Ihrer Beauftragung – den unliebsamen Prozess, Ihre Rechte direkt bei der Fluglinie geltend zu machen. Dies geschieht ohne Risiko – Eine Provision wird nur im Erfolgsfall fällig. Eine Beauftragung externer Experten bietet sich an da man als Einzelperson aufgrund fehlenden Zugangs zu den benötigten Informationen schnell an seine Grenzen stoßen kann.
Wer hat Anspruch auf Entschädigung?
Jetzt wird es vor allem für Arbeitnehmer interessant: Entscheidend ist wer verreist. Egal ob Pauschalreise oder Geschäftsreise. Derjenige der verreist hat Anspruch auf die finanzielle Entschädigung. Es spielt also keine Rolle ob das Ticket von Ihnen oder ihrem Chef bezahlt wurde.
Welche Rechte habe ich, wenn ich durch Verspätung meinen Anschlussflug verpasse?
Erreichen Sie ihren gewünschten Zielflughafen mehr als drei Stunden verspätet haben Sie auch hier das Recht auf finanzielle Entschädigung. Maßgeblich ist dabei die Ankunft am Zielort und nicht die Verspätung einzelner Teilflüge.
Wie hoch sind die finanziellen Entschädigungsleistungen bei Flugverspätung?
Die Höhe der Entschädigung richtet sich generell an der Entfernung vom Abflug bis hin zum Zielflughafen.
Diese sind wie folgt gestaffelt:
- Auf der Kurzstrecke (bis zu 1.500 Kilometer) steht Ihnen eine Entschädigung von 250 Euro zu
- Auf der Mittelstrecke (bis zu 3.500 Kilometer steht Ihnen eine Entschädigung von 400 Euro zu
- Auf der Langstrecke (über 3.500 Kilometer) haben Sie Anspruch auf 600 €
Mit dem Wissen dass Sie auch bei einer nervigen Verspätung immerhin das Recht auf Entschädigung haben können Sie künftig nach Auswahl eines passenden Reiseziels entspannt zum Flughafen reisen.
Beachten Sie im Falle einer Verspätung auf alle Fälle die in der oben genannten Checkliste wichtigen To-do-Schritte.