• Menu
  • Menu
Flugverspätung
Bei Flugverspätungen ab drei Stunden besteht Anspruch auf eine Entschädigung, Bild: Rob Wilson / shutterstock

Welche Rechte habe ich, wenn sich mein Flug verspätet?

In manchen Fällen wird die Vorfreude auf den Urlaub am Strand schon am Flughafen gedämpft. So kann etwa der Flug Verspätung haben. Oder die Passagiere müssen lange im Flugzeug warten. Dadurch kann man eventuell den Anschlussflug verpassen. Bei einer Flugverspätung ab drei Stunden haben Fluggäste das Recht auf eine Entschädigung. Dieser Artikel erklärt, ab wann man welche Flugentschädigung bekommt.

Voraussetzungen für eine Flugentschädigung

Das Recht, für einen verspäteten Flug Entschädigung zu bekommen, hängt von bestimmten Voraussetzungen ab. Grundsätzlich muss die Verspätung durch die Airline selbst verschuldet worden sein. Bei einer Flugverspätung aufgrund eines Tornados entfällt also der Entschädigungsanspruch. Mögliche Gründe für eine Flugverspätung können zum Beispiel Streiks und Personalmangel bei den Airlines sein. Außerdem gilt der Flug rechtlich erst ab drei Stunden Verzögerung als verspätet. Wer also zwei Stunden am Terminal ausharren musste, hat leider keinen Anspruch auf eine Entschädigung.

Wie werden die drei Stunden Verspätung gemessen?

Voraussetzung für die Entschädigungszahlung ist also eine Verspätung von mindestens drei Stunden. Wie bemisst man nun aber diese drei Stunden? Gilt der Flug als beendet, sobald das Flugzeug gelandet ist? Oder sobald die Passagiere den Flughafen verlassen? Tatsächlich gilt das Flugzeug als angekommen, wenn eine Tür geöffnet ist und die Fluggäste die Maschine verlassen können. Schließlich kann es vorkommen, dass das Flugzeug pünktlich landet, sich jedoch das Aussteigen wegen Schwierigkeiten am Zielflughafen verzögert. Kann man das Flugzeug erst verspätet verlassen, fällt auch dieser Sonderfall der Verspätung in das Fluggastrecht der EU. Das bedeutet, es können Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden.

Monetäre Entschädigung hängt von der Kilometeranzahl ab

Wieviel Geld zurück bekommt man eigentlich bei einer Flugverspätung? Das hängt von den in der Luft zurückgelegten Kilometern ab. Das EU-Recht sieht hier eine Abstufung in drei Kategorien vor. Bis zu 1.500 Flugkilometern erhält man bei einer Verspätung 250 Euro. Das würde etwa einer Reise von Hamburg nach London entsprechen. Bei einer Flugreise zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern beträgt die Entschädigung 400 Euro. Dies kann bei Flügen von Deutschland nach Spanien der Fall sein. Werden über 3.500 Kilometer geflogen, zum Beispiel in die USA, bekommt man 600 Euro zurück.

Bekomme ich eine Entschädigung für meinen verpassten Anschlussflug?

Ja, auch für die anschließende Weiterreise mit einem anderen Flugzeug oder einem Zug kann man eine Entschädigungsleistung erhalten. Doch auch in diesem Fall muss die Verspätung bestimmte Kriterien erfüllen. Es gilt, dass die endgültige Destination mindestens drei Stunden später erreicht wird. Außerdem muss der verpasste Anschlussflug gemeinsam mit dem verspäteten Flug gebucht worden sein. Nur wenn ein Fluggast diese Bedingungen nachweisen kann, erhält er eine Entschädigung für das verpasste Anschluss-Verkehrsmittel.

Das Recht auf Zusatzleistungen bei einer Flugverspätung

Was viele Fluggäste nicht wissen: Bei einer Verspätung ab drei Stunden muss man nicht am Terminal übernachten. In diesem Fall besteht der Anspruch auf Zusatzleistungen. Diese umfassen eine Hotelübernachtung sowie den Transport zum Hotel. Zudem werden Mahlzeiten und Getränke von der Fluggesellschaft übernommen. Darüber hinaus haben Fluggäste das Recht auf Telekommunikation, während sie auf den nächsten Flug warten. So darf man beispielsweise zwei kostenlose Telefonate führen.

Bei welchen Flugproblemen bekomme ich eine Entschädigung?

Nicht nur bei einer Flugverspätung erhalten Fluggäste monetäre Entschädigungen und Unterstützungsleistungen. Dasselbe EU-Recht gilt bei einem Flugausfall sowie bei einer Boarding-Verweigerung wegen Überbuchung. Ähnliche Regelungen gelten beim Verlust des Gepäcksstücks. So hat man auch das Recht auf Geld- und Unterstützungsleistungen, wenn der Koffer nicht am Zielflughafen ankommt. Sogar wenn man den Flug aus eigenem Verschulden verpasst, kann man einen Teil der Kosten zurückbekommen.

Fazit

Das Flugzeug ist das beste Verkehrsmittel, um schnell an die schönsten Urlaubsorte zu gelangen. Doch was tun, wenn man stattdessen wegen einer Flugverspätung am Flughafen ausharren muss? Dauert die Verspätung drei Stunden oder länger an, kann man bei der Fluggesellschaft eine Entschädigungsleistung beantragen. Diese umfasst eine Geldentschädigung sowie Unterstützungsleistungen, etwa die Hotelübernachtung und Lebensmittel. Voraussetzung ist jedoch, dass die Verspätung von der Fluggesellschaft verschuldet wurde. Abhängig von den geflogenen Kilometern erhalten Passagiere laut EU-Recht 250 bis 600 Euro für die Verspätung. Ebenso kann man für den Anschlussflug entschädigt werden. Das gilt jedoch nur, wenn dieser mit dem verspäteten Flug mitgebucht wurde. Sogar für einen verpassten Anschluss-Zug können Kosten rückerstattet werden – sofern das Reiseziel mit mindestens drei Stunden Verspätung erreicht wird.