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CBD im Urlaub
Was SIe mit CBD-Produkten im Urlaub beachten müssen, Bild: Shutter z / shutterstock

Reisen mit CBD Produkten: Worauf sollte man achten?

Gegen verschiedene Leiden der Haut und der Psyche sind CBD-Produkte eine Wohltat. Auf Reisen fällt der Verzicht schwer oder ist aus ärztlicher Sicht nicht möglich. Beim Mitführen entsprechender Präparate schützt sorgfältige Recherche vor bösen Überraschungen im Traumland.

Generelle Ländererlaubnis beim Auswärtigen Amt recherchieren

Die Legalisierung von CBD-Produkten schreitet weltweit voran. Doch nicht überall machen die Zulassungsbehörden einen Unterschied zwischen CBD und THC. Produkte beider Inhalte unterliegen Grenzwerten. Überschreitungen werden hart bestraft. Deshalb sollten Reisende die jeweiligen Regeln im Urlaubsland vorab recherchieren. Konkrete Angaben hält jedes Auswärtige Amt online bereit. Eine Alternative ist die Nachfrage bei der jeweiligen Länderbotschaft, entweder ebenfalls online oder gleich telefonisch. Eine Ausnahme für CBD-Produkte auf Rezept machen nicht alle Länder. Auch hier schützt rechtzeitige Vorinformation vor Strafrisiken und gesundheitlichen Nachteilen.

Einfuhrbestimmungen für CBD-Produkte im europäischen Ausland

In den meisten Mitgliedsstaaten der EU sind die Einfuhrbestimmungen ähnlich. CBD-Produkte dürfen maximal 0,2 Prozent THC enthalten. Doch in Einzelfällen ist dieser Grenzwert auf 0,1 Prozent herabgesetzt. Weil sich die Regelungen mit den fortschreitenden Gerichtsprozessen und Gesetzesvorlagen ständig ändern, reichen die Informationen vom Vorjahr nicht für korrekte Einhaltung der Bestimmungen im Reisejahr aus. Selbst bei wiederholtem Aufenthalt im gleichen EU-Land nach drei Monaten kann sich vieles ändern. Die paar Minuten für das Durchlesen der offiziellen Länderbestimmungen auf den Länderseiten lassen sich problemlos in die Suche nach den schönsten Hotspots des Traumlandes verbinden.

Zollbestimmungen in Nicht-EU-Ländern kurz vor Reiseantritt nochmals prüfen

Die Zulassung von CBD-Produkten kann in einigen Urlaubsländern von den Zollbestimmungen abweichen. Die CBD-Produkte sind beim Zolldurchlauf in jedem Fall besser im Handgepäck als im Reisekoffer aufgehoben. Außerdem sollte die mitgeführte Menge dem gewöhnlichen Verbrauch während der Aufenthaltsdauer entsprechen. In einigen Fällen ist zwar eine kostenpflichtige Verzollung vorgeschrieben, eine Einfuhr aber nicht eingeschränkt. Doch wer soll sich in diesem Bestimmungsdschungel auskennen? Eine gute Lösung ist CBD kaufen und gleich in der Apotheke nach möglichen Einschränkungen im Ausland nachfragen. Oft kennen die Fachleute Seiten ihrer Kollegen im entsprechenden Zielland und können genauer als das allgemein zugängliche Internet Auskunft geben.

Gesellschaftliche Gepflogenheiten respektieren

Nicht überall finden CBD-Produkte allgemeine gesellschaftliche Akzeptanz. Das liegt daran, dass der in Deutschland zertifizierte THC-Gehalt von unter 0,2 Prozent in ausländischen Produkten nicht immer gesichert ist. Mancherorts lösen Produkte mit 0,3 Prozent THC trotz des rein gesundheitlichen Gebrauchs psychoaktive Nebenwirkungen aus. Überwiegend aus religiösen Gründen lehnen Einheimische im Ausland deshalb den Konsum von CBD-Produkten ab. Dienen die Mitbringsel von daheim nur der abendlichen Entspannung, sollte aus Rücksicht für die paar Urlaubstage darauf verzichtet oder der Konsum verborgen werden.

Unbedenkliche CBD-Mengen im Reisegepäck

Abgesehen von den oft frei erfundenen Wirkversprechen mancher CBD-Produkte ist die Menge im Reisegepäck unterschiedlich geregelt. Ein allgemeiner Anhaltspunkt ist die Empfehlung »Wie für den üblichen Gebrauch während der Urlaubsdauer nach Verpackungsempfehlung oder ärztlicher Verordnung vorgesehen«. Der Begriff ist dehnbar, weshalb lieber ein Fläschchen oder Döschen weniger mitreisen sollte. Auch wegen der nicht überall gesicherten ordnungsgemäßen Lagerung geöffneter Packungen ist jedes Zuviel nicht empfehlenswert. Wird doch mehr für den Familiengebrauch benötigt, kann eine Wunschmenge auf die mitreisenden Personen aufgeteilt werden. So ersparen sich alle lästige Nachfragen oder gar die Wegnahme der erlaubten CBD-Produkte vor Abflug oder Abfahrt.

Erwerb von CBD-Produkten im Zielland

CBD-Produkte werden in manchen Zielländern mit lockeren Bestimmungen sogar zum Kaffee im Restaurant angeboten. So verlockend das auch ist: Ratsam ist das Ausprobieren nicht. Denn weder Hersteller noch Prüfinstitutionen können von ausländischen Urlaubern nachgeprüft werden. Daher lässt sich ein unzulässig hoher THC-Gehalt nicht ausschließen. Wo die Bestimmungen zum Erwerb nicht bekannt sind, ist möglicherweise auch der Verkauf verboten. Unwissen schützt auch ausländische Käufer nicht vor einer Mitschuld. Ein höfliches »Nein, danke« ist daher besser als unbedachtes Zugreifen. Auch die Reinheit der CBD-Anteile lässt sich auf die Schnelle kaum überprüfen, ebenso wenig die saubere Herstellung und somit maximale Wunschwirkung eines Produkts.

CBD-Konsum länderspezifisch beachten

Manche Länder verbieten Anbau, Verkauf, Besitz und Konsum von jeglichen Cannabisprodukten, selbst jenen mit weniger als 0,1 Prozent THC-Anteil. Das Mitführen eigener CBD-Produkte kann dort selbst in kleinen Mengen erhebliche Probleme verursachen und drastische Strafen wie Gefängnisaufenthalt, harte Geldstrafen oder lebenslanges Einreiseverbot nach sich ziehen. Wo die Legalisierung schon komplett gesetzlich erfolgt ist, sind die Bestimmungen ausreichend locker für die mitgebrachte Konsummenge. Dennoch kann es legale Grenzbestimmungen geben, die bei aller Freude über den lockeren Umgang vorab durchgelesen werden sollten.

Gegebenenfalls Mitnahme vom Arzt attestieren lassen

Gesetzliche Toleranz und Strenge bei Kontrollen im Zielland stimmen nicht immer überein. Ein Stück mehr Sicherheit bietet ein ärztliches Attest zu bestimmten CBD-Produkten. Es sollte zweisprachig ausgefertigt sein, damit die Kontrollbeamten im Zielland nicht erst mit Dolmetschern arbeiten müssen. Gibt es ein solches Attest nicht, werden die Produkte ungesehen der Inhaltsangaben auf der Verpackung wie Betäubungsmittel behandelt und entweder verboten oder als erlaubt durchgewunken. Trotz so viel Sicherheit bei den Mitnahmebestimmungen wird ein verantwortungsbewusster Arzt immer Rücksprache mit ausländischen Kollegen oder Gesundheitsbehörden nehmen. Denn nicht überall ist ein ärztliches Attest als Freibrief für den CBD-Besitz anerkannt.

Reisevorrat nicht verstecken

Generell gehören CBD-Produkte und am besten die komplette Reiseapotheke in das Handgepäck, egal ob auf Flug-, Zug-, Schiffs- oder Autoreisen. Jedes einzelne Produkt wird am besten in einer Klarsichthülle verpackt. So kann es bei der Kontrolle einzeln von allen Seiten begutachtet werden. Nötige Atteste und der für das Zielland gültige Impfausweis sollten ebenfalls in der gleichen Weise bereitgehalten werden. Den Reisenden mögen manche Kontrollprozeduren umständlich erscheinen. Aber sie teilen die vermeintliche Zeitverschwendung mit den Kontrolleuren. Die mögen es auch am liebsten, wenn sie alles möglichst schnell und gründlich prüfen und durchwinken können.

D-Produkte vom Urlaub besser nicht mitbringen

Vielleicht sind CBD-Produkte von der häuslichen Verwendung im Ausland viel billiger. Aber selbst bei guten Kenntnissen der Sprache gibt es oft Unterschiede in den Deklarationsvorschriften. Nicht überall müssen die Anteile an CBD und THC deutlich abgegrenzt und einzeln in 0,x Prozent benannt werden. Erst recht ist Vorsicht bei Etiketten gänzlich ohne solche Angaben geboten. Die vom gewohnten CBD-Produkt bekannte, wohltuende Wirkung kann durch eine nur leicht veränderte Zusammensetzungen ausbleiben oder zu nicht erwünschten Nebenwirkungen führen. Solche Gesundheitsrisiken sind die paar gesparten Euro des Auslandseinkaufs nicht wert.

Fazit: Reisen mit CBD-Produkten erfordert gründliche Vorrecherche, um finanzielle oder gar gesetzliche Risiken auszuschließen. Im Fall der Einnahme wegen chronischer Erkrankungen gehört ein entsprechendes ärztliches Attest ins Reisegepäck direkt zum verordneten Produkt. Vom Erwerb ausländischer CBD-Produkte im Zielland ist wegen der nicht einheitlich geregelten Deklaration der Zusammensetzung abzuraten.