Durch den Kauf einer Ferienimmobilie gewinnen Sie ein wertvolles Stück Lebensqualität dazu. Egal, ob es sich um ein Strandhaus oder eine Wohnung in den Bergen handelt, diese Orte versprechen entspannte Urlaube. Allerdings birgt die Vielfalt der Ferienorte auch diverse Gefahren für Ihr Feriendomizil. Besonders Immobilien, die normalerweise nicht das ganze Jahr über bewohnt sind, benötigen eine umfassende Absicherung. Vor allem, wenn Sie Ihre Immobilie auch an Freunde, Bekannte oder auf dem freien Markt vermieten, ist es entscheidend, sich vor möglichen Schäden während der Nutzung zu schützen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihre Ferienimmobilie umfassend absichern können.
Die richtigen Versicherungen für den passenden Schutz wählen
Die Versicherung von Ferienhäusern basiert auf zwei Säulen: Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung. Beide Versicherungen schützen vor Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Leitungswasser und decken unterschiedliche Bereiche des Eigentums ab. Die Wohngebäudeversicherung bietet Schutz für das Gebäude selbst und fest verbautes Inventar. Die Hausratversicherung hingegen schützt bewegliche Gegenstände innerhalb des Hauses. Das umfasst Möbel, Elektronikgeräte, Kleidung und andere persönliche Besitztümer.
Um sicherzustellen, dass Sie als Hauseigentümer umfassenden Schutz erhalten, ist es oft ratsam, sowohl eine Wohngebäude- als auch eine Hausratversicherung zu besitzen. In einer Ferienhausversicherung können Sie beide zusammen abschließen. Dies gewährleistet, dass das Gebäude selbst sowie Ihr ganzer Hausrat angemessen abgesichert sind.
Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude und hilft bei Mietausfällen
Da Ferienhäuser normalerweise nicht das ganze Jahr über bewohnt sind, können Schäden oft unbemerkt bleiben. Dies führt dazu, dass wichtige Maßnahmen zur Schadenbegrenzung verzögert oder sogar ganz unterbleiben.
Besonders Folgeschäden, wie sie beispielsweise nach einem Kabelbrand oder einem Rohrbruch auftreten, können erhebliche finanzielle Belastungen darstellen. Mit einer Wohngebäudeversicherung ist es möglich, sich gegen diese Schäden abzusichern.
Die Ferienhausversicherung ist auch dann optimal, wenn die Immobilie extern über Buchungsportale für Ferienhäuser vermietet wird. Denn in diesem Fall ist es bei vielen Versicherungsanbietern möglich, sich gegen Mietausfälle abzusichern.
Hausratsversicherung sichert das Inventar ab
Insbesondere in Feriengebieten mit kurzen Saisons steigt das Risiko von Einbrüchen erheblich an. Eine Hausratversicherung bietet umfassenden Schutz für das Inventar Ihrer Ferienwohnung oder Ihres Ferienhauses im Falle von Schäden.
Dies bedeutet, dass Gegenstände, die nach einem Einbruch gestohlen oder durch Vandalismus beschädigt wurden, durch Ihre Hausratversicherung ersetzt werden. Überdies schützt diese Versicherung auch Ihre Einrichtung vor Schäden, die beispielsweise durch Feuer oder Wasserrohrbruch verursacht werden können.
Bei der Versicherung auch an den Garten denken
Die Idee, ein Ferienhaus am Rhein oder an der Ostsee zu besitzen, ist zweifellos reizvoll. Doch für viele Hausbesitzer bleibt dabei die Unsicherheit bestehen, ob ihre Hausratversicherung ihre Gartenmöbel abdeckt und wer im Falle eines Schadens die finanzielle Verantwortung trägt. Typische Schäden, wie der Diebstahl von Gartenmöbeln, Schäden durch Grillglut oder Sturm- und Hagelschäden, werfen viele Fragen auf.
In der Regel sind Balkone und an das Haus angrenzende Terrassen durch die Hausratversicherung geschützt, da sie als Teil des Versicherungsorts gelten. Gegenstände im Freien, wie Gartenmöbel oder Grills, müssen jedoch zusätzlich gegen Sturmschäden und Diebstahl versichert werden.
Der Garten selbst zählt normalerweise nicht zum Versicherungsort der Hausratversicherung, es sei denn, dies wurde gesondert vereinbart. Gegenstände in Gartenhäusern oder Garagen auf dem Grundstück sind jedoch in den meisten Fällen abgedeckt, wobei oft eine bestimmte Obergrenze für die Erstattung festgelegt ist.
Gartenmöbel sind grundsätzlich gegen einfachen Diebstahl über die Hausratversicherung versichert, solange sie nicht jeden Abend ins Haus oder in die Garage gestellt werden müssen. Dies muss jedoch als zusätzliche Deckungsoption vereinbart werden.
Die Hausratversicherung bietet auch Schutz vor Schäden durch Sturm, Hagel, Blitz, Brand und Explosion, sofern diese Deckungen zusätzlich abgeschlossen wurden. Dies gilt für Gartenmöbel, Sonnenschirme und fest installierte Spielgeräte. Dabei ist allerdings wichtig zu wissen, dass im versicherungstechnischen Sinn ein Sturmereignis erst ab Windstärke 8 vorliegt.
Ferienhaus im Leerstand: So schützen Sie Ihr Eigentum während Ihrer Abwesenheit
Wenn Sie ein Ferienhaus besitzen und längere Zeit nicht dort sind, gibt es einige wichtige Vorkehrungen, um Ihr Eigentum und Ihre Investition zu schützen.
Schalten Sie nicht benötigte elektrische Geräte aus, um Energie zu sparen, und überprüfen Sie, ob Wasserhähne fest geschlossen sind, um Wasserschäden zu verhindern.
Installieren Sie zuverlässige Sicherheitseinrichtungen wie Alarmanlagen, Bewegungsmelder und Überwachungskameras. Diese Maßnahmen können potenzielle Einbrecher abschrecken und Sie über verdächtige Aktivitäten informieren.
Beauftragen Sie jemanden, Ihr Ferienhaus regelmäßig zu inspizieren. Dies könnte ein Nachbar, ein Freund oder sogar ein professioneller Hausverwalter sein. Sie können auf mögliche Probleme reagieren, bevor sie größer werden. Lassen Sie jemanden Ihre Post regelmäßig abholen. Vermeiden Sie, dass sich Briefe und Pakete ansammeln, da dies Einbrecher anziehen kann.
In Regionen mit extremen Wetterbedingungen wie etwa den sturmgepeitschten Halligen ist es wichtig, Ihr Ferienhaus für Stürme, Überschwemmungen oder andere Naturkatastrophen vorzubereiten. Stellen Sie sicher, dass Fenster und Türen gut verschlossen sind und Sie geeignete Versicherungen haben, die auch diese Art von Schäden abzudecken.