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Traumurlaub buchen
Beim Urlaub auf Nummer sicher gehen, Bild: DisobeyArt / shutterstock

Traumurlaub statt Albtraum: Rechte von Urlaubern

Dank Billigflieger, Reise-Deals und Last-Minute-Schnäppchen boomt der Tourismus wie selten zuvor und Reisen (vor allem zu günstigen Preisen) liegt absolut im Trend. Mit einem Klick zum Urlaubsglück – auf zahlreichen Reiseportalen im Internet ist der nächste Traumurlaub zum Greifen nah. Bei den vielen Angeboten und Anbietern werden Urlauber jedoch immer häufiger mit unseriösen Veranstaltern oder beachtlichen Reisemängeln konfrontiert. Damit aus dem Traumurlaub am Ende kein Albtraum wird und es nicht zu einem Rechtsstreit kommt, sollten Urlauber ihre Rechte kennen und nutzen.

Augen auf beim Reisekauf: Seriosität und Preischeck des Anbieters

Noch nie war Urlaub buchen so einfach: In der schnelllebigen Zeit des Internets können wir bequem in Jogginghose von der Couch unsere nächste Reise buchen – ganz egal an welchem Wochentag, völlig egal zu welcher Uhrzeit. Neben den großen Reiseveranstaltern gibt es zudem viele unbekannte Urlaubsportale, die mit tagesaktuellen Schnäppchen locken. Warum also woanders mehr bezahlen, wenn es die gleiche Reise zum deutlich günstigeren Preis gibt? Denn: Dank aussagekräftigen Angebotsbeschreibungen und Hotelbildern kann doch eigentlich nichts schiefgehen? Oh doch, so einiges!

Die Hochkonjunktur von Online-Urlaubsportalen nutzen immer wieder schwarze Schafe aus, von denen es im Internet genügend gibt. Zu hohe Reisepreise, überbuchte Flüge oder Reisemängel im Hotel sind keine Seltenheit. Im schlimmsten Fall ist die Reise bezahlt und der Anbieter samt Geld längst über alle Berge, und zwar bevor der Urlaub begonnen hat. Daher gilt: Wer online eine Reise bucht, sollte sich nicht nur von günstigen Angeboten und schönen Hotelbildern blenden lassen. Ein Blick auf den Reiseveranstalter sowie in die Kundenbewertungen ist hilfreich, damit der nächste Badeurlaub nicht ins Wasser fällt.

Pleiten, Pech und Pannen: Geld zurück bei Insolvenz des Reiseveranstalters

Der Urlaub ist gebucht, die Vorfreude groß und plötzlich ist der Reiseveranstalter pleite! Die gute Nachricht vorab: Bei der Buchung einer Pauschalreise steht der Veranstalter in der Pflicht und kommt für die Entschädigung auf. Der jüngste Fall des Reisegiganten Thomas Cook zeigt allerdings, dass die Versicherungssumme nicht zwingend ausreichend ist und Urlauber nur einen Teil oder keine Rückzahlung erhalten. Allerdings trifft dieser Fall eher selten ein, sodass Pauschalreisen grundsätzlich gut abgesichert sind – sofern der Sicherungsschein bei Reisebuchung ausgehändigt wurde.

Meldet die Airline Insolvenz an, muss der Reiseveranstalter seine Kunden üblicherweise auf eine andere Fluggesellschaft umbuchen, und zwar ohne zusätzliche Kosten zu berechnen. Der Sicherungsschein der Pauschalreise gilt nämlich nicht nur für die Unterkunft, sondern auch für den Flug. Bei einer Insolvenz der Fluggesellschaft kann allerdings auch der Reisevertrag gekündigt werden – in diesem Fall wird aber die geleistete Zahlung erstattet. Wurde der Flug direkt über die Airline gebucht, gestaltet sich die Entschädigung schwieriger und es ist wichtig, seine Fluggastrechte zu kennen.

Reisemängel beanstanden: Entschädigung bei unzureichender Leistung

Ein Hotel in Strandlage oder ein Zimmer mit Meerblick wünschen sich viele Urlauber. Doch Vorsicht: Die Beschreibung in Reiseangeboten lässt viel Interpretationsspielraum – oftmals mehr, als Urlaubern lieb ist. Das Zimmer mit Meerblick bedeutet nun einmal nicht der freie Blick aufs weite Meer, genauso handelt es sich bei Strandlage nicht um eine Unterkunft direkt am Meer. Von Reisemängeln ist hier aber nicht die Rede. Und wie sieht es mit Lärmbelästigung von Autos auf der Straße vor dem Hotel aus? Auch das fällt in der Regel unter „zumutbare Unannehmlichkeiten“.

Anders sieht es beispielsweise bei Kakerlaken im Hotelzimmer aus: Für Mängel, die das Preis-Leistungs-Verhältnis negativ beeinträchtigen, sind Reisepreisminderungen oder Vertragskündigungen des Reisenden möglich. Wer sein Rechte im Urlaub in Anspruch nehmen möchte, sollte sich zuerst an den Reiseveranstalter wenden. Eine detaillierte Auflistung sowie Fotos der Mängel sind hilfreich. In der Regel sind seriöse Reiseanbieter bemüht, ihre Kunden mit Entschädigungen oder Umbuchungen zufriedenzustellen. Ein Streit vor Gericht lohnt sich selten und ist meist eine Enttäuschung für den Urlauber.

Fazit: Stressfrei verreisen dank Urlauberrechten 

Manchmal bedeutet weniger deutlich mehr Stress: Wer bei unbekannten oder unseriösen Veranstaltern seine Reise bucht, darf sich nicht wundern, wenn der Badeurlaub ins Wasser fällt. Reisemängel und fehlende Leistungen machen aus dem vermeintlichen Traumurlaub schnell einen Albtraum. Und: Je höher der Reisepreis, desto niedriger ist natürlich auch die Toleranzgrenze. Daher sollten Urlauber ihre Rechte als Kunde kennen und in Anspruch nehmen – egal ob es sich um ein Reiseschnäppchen oder einen Luxusurlaub handelt.