Flugverspätungen sind nicht nur ärgerlich: manchmal ziehen sie auch eine ganze Reihe unangenehmer Folgen nach sich. Es wird vielleicht ein Anschlussflug verpasst, eine Zwischenübernachtung wird notwendig, oder Sie haben zusätzliche Ausgaben für Ihre Verpflegung. Welche Rechte Reisende bei einer Flugverspätung haben ist hier zu erfahren.
In welchem Fall haben Reisende ein Recht auf Entschädigung?
Grundsätzlich gilt: die Verspätung muss mindestens drei Stunden betragen, um eine Entschädigung beantragen zu können. Diese kann maximal 600 Euro betragen. Ist Ihr Flug um zwei Stunden verspätet, muss die Airline bereits Serviceleistungen anbieten. Ab fünf Stunden Verspätung können Sie Schadensersatz fordern. Ein Anrecht auf Entschädigungszahlungen bei Verspätung gibt es jedoch nicht, wenn diese auf Grund höherer Gewalt zustande kam. Schlechtes Wetter, Vogelschlag und Streiks, die nicht direkt mit der Fluggesellschaft zu tun haben, fallen darunter. Das wäre zum Beispiel ein Streik der Fluglotsen. Nicht als höhere Gewalt gelten Streiks des Airline-Personals, Personalmangel, technische Probleme oder vereiste Tragflächen.
Wie hoch ist die Entschädigung im Detail?
Die Höhe der Entschädigung bei Flugverspätung richtet sich, gemäß EU-Recht, nach der Flugdistanz. Sie beträgt, falls Ihr Anspruch rechtens ist, gestaffelt zwischen 250 und 600 Euro. Bis 1.500 Kilometer 250 Euro, bis 3.500 Kilometer 400 Euro und darüber hinaus 600 Euro. Auch die Verspätungszeit spielt eine Rolle. Ab zwei Stunden Verspätung haben Passagiere Anspruch auf Serviceleistungen: das sind kostenlose Getränke und Mahlzeiten. Ab fünf Stunden Verspätung haben Passagiere die Wahl, ob sie den Flug noch antreten wollen, oder nicht. Dann ist es möglich sich das Flugticket zurückerstatten zu lassen.
Falls Sie weiterhin das Flugziel erreichen möchten, gibt es, falls möglich, Anspruch auf eine alternative Beförderungsform zum Flugziel, zum Beispiel mit der Bahn. Auch die Umbuchung auf einen anderen Flug ist möglich. Kann der Flug, oder die Bahnfahrt, erst am Folgetag angetreten werden, haben Sie das Recht auf die Kostenübernahme einer Hotelübernachtung. Die Serviceleistungen stehen Ihnen auch zu, wenn die Airline keine Schuld an der Verspätung des Fluges trägt. Außerdem werden sie nicht auf eventuelle spätere Entschädigungszahlungen angerechnet. Weitere Serviceleistungen können auch maximal zwei Telefonate sein, falls Sie aus dem Ausland die Familie zu Hause erreichen müssen, um Ihre Verspätung mitzuteilen.
Was hat es mit der EU-Fluggastrechteverordnung für Flugverspätungen auf sich?
Die bislang genannten Regularien fallen unter die EU-Fluggastrechteverordnung. Diese tritt in Kraft wenn entweder die Airline in der EU beheimatet ist, oder der Flug mit Start und Landung innerhalb des Gebietes der EU stattfindet. Auch dann, wenn die verspätete Airline ihren Sitz nicht innerhalb der EU hat. Für diese Airlines gilt überdies: Startet der Flug innerhalb der EU, und endet er außerhalb, gilt die EU-Fluggastrechteverordnung ebenfalls. Sie gilt jedoch nicht, wenn der Start außerhalb der EU gesetzt wurde, aber das Flugziel innerhalb der EU liegt. Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt auch für Flüge, die Anschlussflüge beinhalten und als Gesamtflug gebucht wurden. In diesem Fall wirken beide Flüge als einer, und die Gesamtverspätung muss mindestens drei Stunden betragen, um Ansprüche geltend machen zu können.
Wie wird eine Entschädigungsleistung beantragt?
Um eine Entschädigungsleistung beantragen zu können, müssen einige Unterlagen vorliegen. Sie brauchen das Boardingticket mit Flugnummer, den Kaufbeleg der Flugreise, eventuell ausgegebene Ersatztickets, eventuell erhaltene Gutscheine, Belege für Zusatzkosten wie Bahntickets ab Zielflughafen oder Hotelkosten. Um die Verspätung belegen zu können sollten Sie sich außerdem, noch am Flughafen, eine schriftliche Bestätigung der Airline bezüglich der Flugverspätung aushändigen lassen. Achten Sie darauf, dass der Verspätungsgrund angegeben wird. In jedem Fall sollten Sie zusätzlich die die Verspätung anzeigende Abflugtafel am Flughafen fotografieren. Hier ist die Verspätungszeit angegeben. Je früher die Entschädigungsleistung bei der Airline eingereicht wird, desto besser. International gibt es unterschiedliche Verjährungsfristen für Entschädigungsforderungen. In Deutschland liegt sie bei drei Jahren.
Was tun bei Pauschal- oder Dienstreisen?
Bei Pauschalreisen gilt, dass ab einer Verspätung von vier Stunden zusätzlich eine Entschädigung vom Reiseveranstalter eingefordert werden kann. Diese betrifft dann einen Teilbetrag des Preises für die Pauschalreise. Rechtlich gesehen handelt es sich um einen Reisemangel. Grundlage für Entschädigungsleistungen bei Reisemängeln ist die sogenannte Frankfurter Tabelle. Diese regelt den tatsächlichen Anspruch auf, und die Höhe der Ausgleichszahlung. Bei Dienstreisen gilt, dass der Fluggast Anspruch auf eventuelle Entschädigungen hat. Auch wenn das Ticket von der Firma gebucht wurde. Der Arbeitsvertrag kann hierzu jedoch Sonderregeln beinhalten. Prüfen Sie ihn bei Bedarf vorab genau.