Wer in den Urlaub fährt, entdeckt dort meistens auch schöne Pflanzen. Dann kommt schnell der Gedanke auf, die hübsche Orchidee oder den kleinen Kaktus doch einfach mit nach Hause zu nehmen – doch davon ist dringend abzuraten. Denn die Einfuhr exotischer Pflanzen in die eigene Heimat unterliegt strengen Regeln.
Die Einfuhr exotischer Pflanzen gefährdet die heimische Flora
Die strengen Verordnungen zur Einfuhr exotischer Pflanzen hat einen sinnvollen Hintergrund. Denn Pflanzen aus anderen Ländern können auch Krankheiten oder Schädlinge aus anderen Ländern mitbringen, gegen die die heimischen Pflanzen nicht immun sind. Das richtet großen Schaden an, wie das Ulmensterben oder der Befall von Bäumen durch die Miniermotte und den Citrusbockkäfer gezeigt haben. Auch können eingeschleppte Pflanzen sich ausbreiten und dadurch einheimische Pflanzen verdrängen, wie zum Beispiel im Falle des Japanischen Riesenknöterichs.
Um die einheimische Flora zu schützen, sind deshalb strenge Regelungen zur Einfuhr fremder Pflanzen verhängt worden. Wer sich nicht daran hält, hat mit strafrechtlichen Folgen zu rechnen: Der Zoll wird die mitgebrachte Pflanze konfiszieren und vernichten, während die Urlauber selbst ein Bußgeld im fünfstelligen Bereich zahlen müssen. Sogar Haftstrafen sind möglich.
Darf ich Pflanzen aus der Europäischen Union mitnehmen?
Auch in den Ländern der Europäischen Union gelten feste Regelungen. Wer nur ein paar Schnittblumen mitnehmen möchte, hat hier für gewöhnlich keine Probleme zu erwarten: Sträuße mit bis zu fünfzig Blumen sind erlaubt. Außerdem gestattet ist die Mitnahme von Pflanzen für den Privatgebrauch, wenn sie nicht im Artenschutzabkommen gelistet sind.
Möchten Urlauber Samen oder Stecklinge mitnehmen, wird es schon schwieriger. Hier gelten je nach Land und Pflanze unterschiedliche Regeln. Um diese zu umgehen, gibt es zum Glück eine einfache Strategie: Urlauber können die neue Lieblingspflanze im Herkunftsland fotografieren, ihren Namen herausfinden und die Pflanzen online kaufen oder im Fachhandel danach fragen.
Welche Pflanzen dürfen nicht eingeführt werden?
Urlauber, die vorhaben, eine Pflanze aus dem Urlaub mitzunehmen, sollten sich schon vor dem Aufbruch informieren, was dabei überhaupt erlaubt ist. Informationen gibt es zum Beispiel beim Deutschen Zoll oder dem jeweiligen Pflanzenschutz der Länder. Die Regelungen unterliegen dabei dem Washingtoner Artenschutzabkommen.
Zur besseren Orientierung hat das Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen eine Informationsbroschüre veröffentlicht, in der Pflanzen gelistet sind, die niemals aus außereuropäischen Ländern eingefahren werden dürfen. Dazu zählen unter anderem die folgenden Pflanzen:
- fast alle Nadelgewächse,
- einige Laubgehölze wie zum Beispiel Esskastanie und Pappel,
- Obstgehölze,
- Weinreben,
- Nachtschattengewächse,
- Zitruspflanzen,
- viele Gräser,
- Kartoffelknollen.
Wichtige Dokumente für die Einfuhr exotischer Pflanzen
Um sicher zu gehen, dass die Einfuhr einer Pflanze legal erfolgt, müssen Urlauber sich einem großen bürokratischen Aufwand stellen. Das kostet Zeit und Energie, weswegen es wichtig ist, sich vorher über alle nötigen Dokumente zu informieren. Zunächst benötigen alle Pflanzen, aber auch Stecklinge und bestimmte Samen, ein Pflanzengesundheitszeugnis. Dieses wird vom Pflanzengesundheitsdienst des Urlaubslandes ausgestellt.
Pflanzen, die im Washingtoner Artenschutzabkommen gelistet sind, benötigen noch weitere Dokumente, um legal eingeführt werden zu können. Dazu gehören eine Einfuhrgenehmigung, eine Exportgenehmigung und ein Ursprungsnachweis aus dem Herkunftsland.
Fazit: Darf ich Pflanzen aus dem Urlaub mitbringen?
Exotische Pflanzen können Schädlinge auf die heimische Flora übertragen oder sogar einheimische Arten verdrängen. Deshalb gibt es strenge Regelungen zur Einfuhr der Pflanzen. In Ländern der Europäischen Union ist es zumindest erlaubt, Sträuße aus bis zu fünfzig Schnittblumen mitzubringen. Verboten in fast allen Staaten sind hingegen die meisten Nadelgehölze, Zitruspflanzen, Nachtschattengewächse und viele andere Arten.
Genaue Informationen darüber, was erlaubt ist und was nicht, erhalten Urlauber bei den Pflanzenschutzdiensten ihres Bundeslandes oder beim Deutschen Zoll. Doch Vorsicht: Selbst, wenn es erlaubt ist, eine Pflanze mitzubringen, sind dafür meist noch viele Papiere und ein hoher bürokratischer Aufwand erforderlich.