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Autounfall im Urlaub
Ein Autounfall im Urlaub – Was man tun kann um die Urlaubsstimmung nicht zu verderben, Bild: gpointstudio / shutterstock

Autounfall im Urlaub

Einmal nicht aufgepasst und schon ist es geschehen: Ein Autounfall während der Urlaubsreise ist wohl so ziemlich das Letzte, was man gebrauchen kann. Ist es aber passiert, sollten Sie zuerst einmal ruhig bleiben und sich einen Überblick über das Geschehen verschaffen. Wir erklären Ihnen, was bei einem Unfall im Urlaub zu tun ist und was Sie beachten müssen, wenn es sich um einen Leasing- oder Mietwagen handelt.

Vorgehen

Haben Sie einen Unfall im Ausland, gehen Sie genauso vor wie bei einem Unfall in Deutschland:

  1. Bewahren Sie Ruhe und verschaffen Sie sich einen Überblick über die Unfallstelle.
  2. Steigen Sie, wenn möglich, vorsichtig aus dem Wagen aus. Achten Sie auf den Verkehr und sichern Sie den Unfallort mit einem Warndreieck ab. Haben Sie dabei immer den Verkehr im Blick, damit es nicht zu weiteren Unfällen kommt.
  3. Vergewissern Sie sich, dass es Ihren Beifahrern und dem Unfallgegner gut geht. Leisten Sie gegebenenfalls Erste Hilfe und verständigen Sie den Notarzt. Nehmen Sie auf jeden Fall Kontakt zur Polizei auf, um Streitigkeiten über den Unfallhergang zu unterbinden.
  4. Notieren Sie sich dann den Unfallhergang, machen Sie Fotos und fragen Sie den Unfallgegner nach seinen Kontaktdaten.
  5. Füllen Sie den Europäischen Unfallbericht aus. Der Bericht ist ein europaweit einheitliches Dokument. Unterschreiben Sie aber nichts, was Sie nicht verstehen.
  6. Kontaktieren Sie Ihre Versicherung und klären Sie das weitere Vorgehen.

Unfall mit dem Mietwagen

Haben Sie einen Unfall während Ihrer Urlaubsreise mit einem Mietwagen, dann gehen Sie genauso vor wie oben beschrieben. Kontaktieren Sie die Polizei, aber auch den Autovermieter direkt nach dem Unfall. Sie bekommen dann gegebenenfalls ein Ersatzauto für die verbleibende Zeit. Genau wie in Deutschland kommt die Kfz-Versicherung des Unfallgegners für den Schaden an Ihrem Mietwagen auf, wenn er den Unfall verursacht hat. Haben Sie den Unfall verursacht, dann übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung die Schäden am gegnerischen Auto, jedoch nicht die Schäden an Ihrem Mietwagen. Hier benötigen Sie eine Kaskoversicherung.

Schauen Sie sich deshalb den Versicherungsschutz des Mietwagens und die Deckungssumme genau an, bevor Sie sich ein Auto mieten. Es ist ratsam, eine Voll- oder Teilkaskoversicherung hinzuzubuchen, um bei einem Unfall abgesichert zu sein. Verursachen Sie dann einen Unfall, übernimmt die Kaskoversicherung in der Regel die Kosten für die Reparatur Ihres Mietwagens. Damit der Versicherungsschutz greift, sollten Sie die Polizei verständigen. Dies ist oft auch in den Geschäftsbedingungen von Autovermietern vermerkt.

Unfall mit dem Leasingfahrzeug

Bei einem Unfall mit einem Leasingfahrzeug muss genau wie bei einem Unfall mit dem privaten Pkw zunächst die Schuldfrage geklärt werden. Sind Sie am Unfall schuld, zahlt Ihre Kaskoversicherung die Schäden am Leasingwagen. Bei einem Totalschaden kommt sie für den Wiederbeschaffungswert auf. Oftmals ist eine Vollkaskoversicherung für den Vertragsabschluss beim Leasing sogar Pflicht. Auch für Personenschäden kommt die Kaskoversicherung auf. Die Abwicklung der Reparaturschäden übernimmt meist der Leasinggeber. Bei einem fremdverschuldeten Unfall mit einem Leasingwagen übernimmt die Kfz-Haftpflicht des Unfallgegners die Schäden an Ihrem Leasingwagen.

Bevor Sie mit dem Leasingwagen ins Ausland fahren, schauen Sie zunächst, ob dies vertraglich erlaubt ist. Ein Ausflug in ein EU-Land ist oft ohne Zustimmung möglich. Ist im Ausland ein Unfall mit dem Leasingwagen passiert, dann handeln Sie genauso wie oben beschrieben. Füllen Sie darüber hinaus den europäischen Unfallbericht aus. Einige Autoversicherungen sind auch in Europa gültig und kommen für den Schaden auf, wenn Sie eine internationale Versicherungskarte besitzen.

Übernimmt die Versicherung die Kosten?

Haben Sie einen Unfall im Ausland, dann melden Sie dies unverzüglich Ihrer Versicherung in Deutschland. Wenn Sie schuld am Unfall im Ausland sind, zahlt Ihre Kfz-Versicherung den Schaden am Auto. Personenschäden und Schmerzensgeld sind meist etwas schwieriger abzuwickeln und sollten mit einem Anwalt besprochen werden. Nehmen Sie Kontakt zur Hotline des Zentralrufs der Autoversicherer auf, wenn Sie Auskunft über die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners benötigen. Diese leiten Sie an den Beauftragten der Versicherung weiter. Dies ist aber nur der Fall, wenn der Unfall sich in Europa ereignet hat.

Denken Sie daran, den internationalen Nachweis über die Haftpflichtversicherung („Grüne Karte“) in den Urlaub mitzunehmen, genauso wie einen Verbandskasten, ein Warndreieck und Warnwesten. Ist Ihr Urlaubsziel nicht auf der Grünen Karte vermerkt, dann müssen Sie gegebenenfalls eine Grenzversicherung abschließen.

Müssen Sie sich nach dem Unfall in ärztliche Behandlung im Ausland begeben, dann sollten Sie eine Auslandskrankenversicherung besitzen. Diese kommt für die Kosten und wenn nötig auch für den Rücktransport auf.

Fazit

Ein Autounfall im Urlaub kann ganz schön aufs Gemüt schlagen. Das Wichtigste ist jedoch, Ruhe zu bewahren und nicht den Kopf hängen zu lassen. Das weitere Vorgehen kann man in der Regel ganz einfach mit der lokalen Polizei und – falls es sich um einen Mietwagen handelt – mit dem Autovermieter regeln. Falls Sie mit Ihrem eigenen Auto im Ausland unterwegs sind, vergessen Sie Warnwesten, Verbandskasten und Warndreieck nicht, genauso wie die „Grüne Karte“. Bei einem Mietwagen ist es zudem sinnvoll, eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abzuschließen, damit Sie die Schäden am Mietwagen bei einem selbstverschuldeten Unfall nicht tragen müssen.