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Flugverspätung
Ist ein Flug mehr als 3 Stunden verspätet haben Sie Anspruch auf finanzielle Entschädigung, Bild: Sergey Furtaev / shutterstock

Ihre Rechte bei Flugverspätung

Vielleicht haben Sie die Situation auch schon einmal erlebt – denn sie kommt gar nicht so selten vor: Sie sitzen am Flughafen, die Koffer sind eingecheckt und dann geht erst mal nichts mehr weil ihr Flug Verspätung hat. Da kann es schnell passieren, dass man sich nach einigen Stunden noch am Gate langweilt obwohl man schon längst den Cocktail am Pool genießen wollte.

flug verspätet entschädigung – Sie haben Anspruch auf Entschädigung. Wir haben nachfolgend die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema „Flugverspätung“ zusammengefasst.

Wie hoch ist mein Entschädigungsanspruch bei einer Flug-Verspätung?

Gemäß EU-Recht richtet sich ihr Anspruch nach der gebuchten Flugdistanz. Wenn Sie gerechtfertigte Ansprüche haben können sie bei einer Entfernung von 1.500 Kilometern 250 Euro geltend machen. Dies steigert sich über 400 Euro (bis 3.500 Kilometer) bis hin zu einer Anspruchssumme von 600 Euro. Um eine finanzielle Entschädigung zu erhalten muss ihr Flug jedoch mindestens drei Stunden verspätet sein.

Hierbei zählt jedoch auch die Dauer der Verspätung einer Rolle. Schon nach zwei Stunden haben Sie Verpflegungsansprüche (kostenlose Getränke und Mahlzeiten) gegenüber der Fluggesellschaft.

Ab einer Verspätungszeit von fünf Stunden Verspätung haben Fluggäste die Möglichkeit den Flug zu stornieren und sich die Kosten des Flugtickets zurückerstatten zu lassen. Wenn es eine alternative Möglichkeit gibt ihr Reiseziel zu erreichen (z.B. per Bahn) haben Sie auch hier Anspruch auf eine Kostenübernahme. Können Sie dagegen ihren Urlaubsort durch Flugumbuchung erst einen Tag später erreichen nutzen Sie die Rechte zur Übernahme der Übernachtungskosten.

Was bedeutet die EU-Fluggastrechteverordnung für Flugverspätungen?

Serviceleistungen bei Flugverspätungen
Schon ab zwei Stunden Verspätung haben Sie Anrecht auf Serviceleistungen der Flugfirma, Bild: Monkey Business Images / shutterstock

Die oben genannten Ansprüche fallen unter die Fluggastrechteverordnung (EU-Fluggastrecht 261/2004). Diese tritt in Kraft wenn die Airline in der EU beheimatet ist. Zum Beispiel eine Erstattung von Eurowings bei Verspätung. Sie greift jedoch auch wenn der Flug mit Start und Landung innerhalb des Gebietes der EU stattfindet. Hierbei spielt es keine Rolle ob die Fluglinie des gebuchten Fluges ihren Sitz innerhalb der EU hat. Sie greift auch dann wenn der Flug innerhalb der EU gestartet wurde und außerhalb der Europäischen Union endet. Vorsicht: Startet der Flug einer nicht in der EU ansässigen Flugfirma mit Verspätung außerhalb der EU haben Sie kein Anspruch gemäß EU-Fluggastrecht.

Dies gilt auch für Flüge, die Anschlussflüge beinhalten und als Gesamtflüge gebucht werden. In diesem Fall werden beide Flüge als ein einziger Flug behandelt und die Gesamtverspätung muss mindestens drei Stunden betragen, um einen Anspruch geltend zu machen.

Was wird für den Entschädigungsantrag benötigt?

Um eine Entschädigung beantragen zu können, müssen Sie folgende Unterlagen sammeln und vorlegen:

  • Sie benötigen eine Bordkarte mit Flugnummer
  • Sie benötigen den Kaufbeleg der Flugbuchung
  • Sammeln Sie alle zusätzlichen Quittungen (z.B. Hotelübernachtung, Bahntickets, Taxigebühren, Verpflegungsquittungen)
  • Holen Sie sich am Flughafen eine Bestätigung der Fluggesellschaft über die Flugverspätung
  • Fotografieren Sie als zusätzliches Beweismittel die Abflugtafel
  • Nennen Sie bei der Antragsstellung den Grund der Flugverspätung

Sie können Ihre Ansprüche in Deutschland innerhalb von drei Jahren geltend machen. International können die Verjährungsfristen abweichen. Generell gilt: Je früher Sie ihren Entschädigungsantrag einreichen, desto besser.

Gilt mein Anspruch auch bei einer Dienstreise?

Generell haben Sie als Reisender Anspruch auf die Entschädigungsleistung und nicht ihr Arbeitgeber. Auch wenn Sie das Ticket nicht gebucht beziehungsweise bezahlt haben. Bitte beachten Sie hierzu jedoch Sondervereinbarungen in ihrem Arbeitsvertrag.

Meine Pauschalreise ist verspätet. Habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Grundlage für die Entschädigungsansprüche bei einer verspäteten Pauschalreise ist die Frankfurter Tabelle. Eine Verspätung zählt somit als Reisemangel. Im Falle eines um mehr als 4 Stunden verspäteten Abflugs haben Sie Anspruch auf Rückerstattung von 5% des Reisepreises. Für jede weitere Stunde Verspätung erhält man 5 % des durchschnittlichen Tagespreises der Reise